Gemäß der Geschäftsordnung besteht der Vorstand der PSAG aus einem Vorsitzenden sowie seinem Stellvertreter. Diese wurden auf drei Jahre in einer Mitgliederversammlung bis 2025 gewählt.

Seine Aufgaben sind die Vorbereitung der Beratungsgegenstände, die Einberufung von Sitzungen, die Leitung von Beratungen und Abstimmungen und die Vertretung der PSAG im Planungs- und Koordinierungsausschuss.
  
Vorsitzender

Peter Brückner
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Stellvertretende Vorsitzende   

Claudia Hahne-Ebert
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Ute Berger
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Geschäftsführender Vorstand

Gemäß der Geschäftsordnung besteht der geschäftsführende Vorstand aus: 

je 1 VertreterIn der Arbeitsgruppen
der/die Vorsitzende der PSAG und StellvertreterIn
1 VertreterIn der Betroffeneninitiativen
1 VertreterIn der Angehörigeninitiativen
1 VertreterIn der Gesundheitsämter

In beratender Funktion werden projektorientiert geladen:
Vertreter der Sozialhilfe, der zuständigen Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, der Deutschen Rentenversicherung Unterfranken, der Bundesagentur für Arbeit, der Krankenkassen usw.

Die Geschäftsführung obliegt dem geschäftsführenden Vorstand. Seine Aufgaben sind die Erarbeitung von Stellungnahmen für den Planungs- und Koordinierungsausschuss, die Vorbereitung und Erarbeitung von Bedarfs- und Entwicklungsplänen, die Initiierung bzw. Auflösung von Arbeitsgruppen, die Vorbereitung von Vorstandswahlen sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Des weiteren beschließt er über die Bildung, die Aufgaben sowie die Auflösung von Arbeitsgruppen, die ihre Arbeitsergebnisse und ihr Vorgehen mit diesem absprechen.