Die PSAG Mainfranken ist selbst Teil eines Kooperationsnetzes, das der Planung, Koordination und Steuerung der psychiatrischen Versorgung dient. 

Die folgend Übersicht stellt die Vernetzung schematisch dar.

Vernetzung der PSAG        

Die PSAG arbeitet eng mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammen. Nach dem 2. Landespsychiatrieplan sollen die PSAGen ihre Vorschläge zur Verbesserung bzw. Bedarfsdeckung in der sozialpsychiatrischen Versorgung dem Planungs- und Koordinierungsausschuss (PKA) vorlegen. 

Der PKA ist der Bezirksverwaltung zugeordnet. Im PKA sind im wesentlichen Vertreter der Bezirksverwaltung, des Bezirkstages, der bezirkseigenen Nervenkrankenhäuser, die Geschäftsführer der Wohlfahrtsverbände und die Vorsitzenden der PSAGen vertreten. Der Geschäftsführer ist der Psychiatriekoordinator. Inhaltlich werden Anträge (der PSAG, der Wohlfahrtsverbände, des Bezirkes) zur Gestaltung der sozialpsychiatrischen Versorgung diskutiert und per Abstimmung befürwortet oder abgelehnt. Dieses Votum wird dem Sozialhilfeausschuss vorgelegt, der daran in seiner Entscheidung aber nicht gebunden ist. 

Der Sozialhilfeausschuss (SHA) ist ein Arbeitsausschuss des Bezirkstages, in dem entsprechend des Parteienproporzes im Bezirkstag die Fraktionen sich eine Meinung zu sozialen Anliegen, die in die Zuständigkeit der Bezirke fallen, bilden. Zusätzlich nehmen an den Sitzungen des SHA Vertreter der Wohlfahrtverbände mit beratener Stimme teil. Die Entscheidungen im SHA werden anschließend in das Plenum des Bezirkstages eingebracht und dort dann endgültig verabschiedet und damit rechtlich wirksam. 

Der Bezirkstag wird alle fünf Jahre von der Bevölkerung gewählt. Die Bezirksverwaltung ist die Exekutive des Bezirkstages. Sie hat seine Entscheidungen umzusetzen und durchzuführen. Ein Teil der Verwaltung wiederum ist die Psychiatriekoordination, die aus dem Psychiatriekoordinator und dem sozialpädagogischen Fachdienst besteht.