Seit dem 1. Bayerischen Landesplan zur Versorgung psychisch Kranker und psychisch Behinderter im Jahr 1980 gibt es in Bayern in allen bayerischen Bezirken Psychosoziale Arbeitsgemeinschaften (PSAG). Die PSAG verdankt ihre Existenz diesem Landespsychiatrieplan.

10 Jahre später wurde eine Fortschreibung in Form des 2. Bayerischen Landesplanes zur Versorgung psychisch Kranker und psychisch Behinderter vom damaligen Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung vorgelegt. Seit März 2007 haben die „Grundsätze zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Bayern“, herausgegeben von der Bayerischen Staatsregierung, den 2. Landespsychiatrieplan abgelöst.