Regionale Zuständigkeiten

In Bayern sind die Bezirke zuständig für die Betreuung und Versorgung psychisch kranker Menschen. 
Der Bezirk Unterfranken ist in drei Regionen unterteilt. Dieser regionalen Aufgliederung hat sich die Organisationsstruktur der PSAG angepasst. In Unterfranken gibt es daher drei PSAGen.

Region 1 / PSAG I (Untermain)
umfasst die Stadt Aschaffenburg, sowie die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg.

Region 2 / PSAG II(Mainfranken)
besteht aus der Stadt Würzburg sowie den Landkreisen Würzburg, Kitzingen und Main-Spessart.

Region 3 III (Rhön-Main)
umfasst die Stadt Schweinfurt sowie die Landkreise Schweinfurt, Hassberge und  Rhön-Grabfeld.

Alle drei PSAGen in Unterfranken sind von einander unabhängige Organisationen. Sie geben sich jeweils ihre eigene Struktur, arbeiten gleichberechtigt nebeneinander und pflegen eine enge Kooperation und Abstimmung miteinander.